Amtsgericht Coburg stellt Verfahren wegen Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen im ersten Lockdown ein

Der Einstellung des Verfahrens lag ein durchaus bemerkenswerter Tatverdacht zugrunde:

Der Mandant fährt auf dem Heimweg von der Arbeit bei einem Bekannten vorbei und holt nachweislich mit einem sehr triftigen Grund dort drei Kästen eines besonderen Bieres ab, die der Freund für ihn besorgt hat. Als die beiden ein Bier im Freien testen, werden sie denunziert. Die herbeigerufene Polizei stellt vermeintlich einen Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen („Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“) im ersten Lockdown im März 2020 fest und verhängt ein Bußgeld inklusive Auslagen von 179,11 €.

Nach extrem aufwändigen, teuren und umfangreichen Ermittlungen der Polizei, die sich über mehr als 10 Monate (!) erstrecken, kommt das Amtsgericht Coburg zu dem Ergebnis, was Rechtsnwalt bereits von Anfang an erwartet hatte:

Das Verfahren wird eingestellt. Der Mandant muss das Bußgeld nicht bezahlen.