Die ALAG verfolgt aktuell ihre gegenüber Anlegern behaupteten Ansprüche durch die Einleitung von Klageverfahren bzw. außergerichtlichen Güteverfahren. Die Nachzahlungen werden aufgrund interner Umbuchungen der ALAG Gesellschaften und damit entstandener negativer Kapitalkonten verlangt. Die Anleger haben jedoch in den meisten Fällen tatsächlich keine Ausschüttungen erhalten. Wie sollen die in Anspruch genommenen Anleger reagieren?

Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte empfehlen ihren Mandanten keine Zahlungen zu leisten und sich stattdessen gegen die eingeleiteten Güteverfahren bzw. Klageverfahren zu verteidigen.

Die aktuelle Offensive der ALAG dürfte insbesondere auf die zum Ablauf des Jahres 2012 für eine Vielzahl von Zahlungsansprüchen drohende Verjährung zurückzuführen sein. In Anspruch genommen werden sowohl die Anleger mit dem Vertragstyp “Classic“ bzw. „Classic“ und „Plus“. Die Rückzahlungen werden bei diesem Vertragstyp mit Umbuchungen in den Vertragstyp “Plus“ begründet. Anleger des Vertragstyp “Sprint“ sollen aufgrund der früheren Einstellung ihrer monatlichen Ratenzahlungen die bislang fälligen Beträge bezahlt werden.

Gerade im Zusammenhang mit der Beteiligung an der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG in Form von “Sprint“-Verträgen kann den geltend gemachten Zahlungsansprüchen regelmäßig ein  Prospektfehler entgegen gehalten werden. Aber auch bei den anderen Vertragstypen gibt es Einwendungsmöglichkeiten.

ALAG-Anleger, welche von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen möchten, ob in ihrem jeweiligen Fall eine Verteidigung gegen die ihnen gegenüber geltend gemachten Zahlungsansprüche sinnvoll ist, können sich an Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte (Forchheim und Hamburg) wenden.  Als Ansprechpartner stehen Rechtsanwalt Walter (Standort Forchheim) bzw. Rechtsanwalt Spruth (Standort Hamburg) gerne zur Verfügung.