Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 12.02.2013 (nicht rechtskräftig; Aktenzeichen bekannt) die Zahlungsklage über fast € 6.000,00 gegen einen von Bögelein und Dr. Axmann vertretenen Anleger zurückgewiesen. Der Anleger muss keine weiteren Zahlungen leisten. Das Gericht führt zur Begründung an, das zwischen dem Anleger der sich  im Jahre 2004 an der ALBIS Capital beteiligen wollte, und der ALBIS CAPITAL überhaupt kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, da es schon an einer wirksamen Annahmeerklärung der Dr. Conrad Treuhand GmbH mangelt.

Auf die weiteren Einwendungen des Beklagten über die vorhergehende fehlerhafte Beratung und Aufklärung durch den hierbei tätig gewordenen Anlageberater kam es deshalb vorliegend gar nicht mehr an.

Das Urteil zeigt, dass es insbesondere bei derartigen Massenrechtsfällen, wie den ALBIS- Fällen eine genaue rechtliche Überprüfung des jeweiligen Einzelfalls durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt unabdinglich ist und ein solche Prüfung im Einzelfall auch zum Erfolg führen kann. Dieses gilt auch für andere, vergleichbare Massenschadensfälle, wie z.B. im Zusammenhang mit der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG.

Für eine detaillierte Prüfung stehen den geschädigten Anlegern bei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte die Rechtsanwälte Walter (Standort Forchheim) und Spruth (Standort Hamburg) gerne zur Verfügung.