UPDATE AM 10.04.13:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mittlerweile auch für die Deutsche- Wohneigentums- Gesellschaften 01 und 02 GbR den von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte geltend gemachten Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) festgestellt.

Urprüngliche Meldung vom 12.09.12:

In einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte initiierten Aufsichtsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde festgestellt, dass der Immobilienfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 03 GbR aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung in bestimmten Fällen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) betreibt, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis vorweisen zu können.

Die Gesellschaft selbst hat sich mittlerweile gegenüber dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Rückzahlung der von ihr betriebenen Einlagengeschäfte bereit erklärt und wird demnächst ein entsprechendes Informationsschreiben an die betroffenen Anleger versenden. Diese Feststellungen der BaFin dürfte auch auf die Schwesterfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 01 und 02 GbR sowie den Fonds Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) GbR übertragbar sein.

Damit ist Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte ein wichtiger Schritt gegen die vorgenannten Fonds gelungen. Derzeit wird geprüft, ob und inwieweit sich der festgestellte Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) auch auf den Gesellschaftsvertrag und damit auf die Gesellschaftsbeteiligung insgesamt auswirkt, so dass auch nicht unmittelbar betroffene Anleger von den Feststellungen der BaFin profieren und das Vertragsverhältnis rückabwickeln können.

„Mit den neu gewonnen Erkenntnissen stehen den Anlegern der DWG Fonds weitere entscheidende Argumente neben den bestehenden Prospektfehlern und ggf. Beratungspflichtverletzungen zur Rückabwicklung der Beteiligung zur Verfügung“, erläutert Rechtsanwalt Walter von Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte in einer Stellungnahme.