RA Bögelein darf seit 22.04.2016 den Zusatztitel

„Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“

führen. Der Titel wurde von der Rechtsanwaltskammer Bamberg nach bestandener theoretischer Prüfung und dem Nachweis der praktischen Fähigkeiten verliehen.

„Ändern wird sich dadurch nichts, wir werden weiterhin das Beste für unsere Mandanten geben und dabei vor allem kreative Lösungen im Blick haben- mit oder ohne Fachtanwaltstitel“, freut sich RA Bögelein.