„Das wäre ein Erfolg für unseren Mandanten und die Menschen in Mecklenburg Vorpommern. Anders als gedacht, aber das Ergebnis zählt,“ freut sich RA Bögelein in einer ersten Stellungnahme zur geplanten Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel in dem nordöstlichen Bundesland. Nach einem Artikel auf Welt.de sollen die Kontaktbeschränkungen in der Form der Mund-Nase-Bedeckungen ab Anfang August durch die dortige Landesregierung aufgehoben werden. Die Landesregierung folgt damit nahezu vollständig der Argumentation von Bögelein Dr. Axmann Rechtsanwälte in dem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht vom 20.06.20, siehe Pressemitteilung, über den seitens des Gerichtes auch nach 2 Wochen noch keine Entscheidung vorliegt. „Das Infektionsgeschehen im gesamten Bundesgebiet, aber gerade auch in Mecklenburg Vorpommern gebietet eine Aufhebung der unverhältnismäßigen Massnahmen“, begründen die Rechtsanwälte den Eilantrag. Dies sieht nunmehr offenbar auch die Landesregierung in Mecklenburg Vorpommern genau so. Sobald eine Entscheidung des Bundesverfassungsgeriches vorliegt, werden die Rechtsanwälte an dieser Stelle informieren.