Per Ad-hoc-Meldung vom 21.01.2013 veröffentlichte der in Villingen-Schwenningen ansässige Lampenhersteller Hess AG die Nachricht, dass dortige interne Recherchen den Verdacht ergeben hätten, dass seit dem Jahr 2011 – mit Kenntnis des Vorstandes – gegen Bilanzierungsregelungen verstoßen worden sein könnte. Daraufhin wurden nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die beiden Mitglieder des Vorstandes abberufen und deren Einstellungsverträge mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt.

Mittlerweile wurde eine Sonderuntersuchung eingeleitet, die das genaue Ausmaß eines möglichen Schadens bei der Gesellschaft und den Aktionären, sowie daraus entstehende Sachdesersatzansprüche feststellen soll. Der Schaden könnte sich in einer zweistelligen Millionenhöhe bewegen, so Presseberichte.

Sollten gemäß diesem Verdacht tatsächlich in den Finanzberichten der Hess AG für die Jahre 2011 und 2012 nicht bestehende Umsatzerlöse ausgewiesen und die Finanz- , Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft zu positiv dargestellt worden sein, könnten sich hieraus Schadensersatzansprüche der Aktionäre der Hess AG ergeben.

Derartige Schadensersatzansprüche können allen Aktionären der erst seit dem 25.10.2012 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierenden Hess AG zustehen. Die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte prüft daher für Aktionäre der Hess AG die Frage, ob ihnen gegenüber der Gesellschaft und/oder den beiden ehemaligen Vorständen auf Basis mehrere hier in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen Schadensersatzansprüche zustehen können. Aktionäre der Hess AG können sich zu diesem Zwecke, vorerst unverbindlich, mit der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte in Verbindung setzen. Ansprechpartner für Aktionäre der Hess AG ist in diesem Fall Herr Rechtsanwalt Spruth.