Das LG Nürnberg-Fürth verurteilte die von B &A Rechtsanwälten vertretenen Klägerin zu Schadensersatz in Höhe der Anlagesumme nebst 5% Alternativanlagezinsen seit Einzahlung der Gelder. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung gelangte das Gericht zur Ansicht, dass der Vermittler seine Hinweis und Aufklärungspflichten „eklatant verletzt“ hat. Dies inbesondere deshalb, weil der Vermittler eine monatliche Verzinsung von mehr 6% in Aussicht stellte und zudem die Gelder absprachewidrig weiterleitete. Das Gericht äußerte indes ernsthafte Bedenken gegen die Einstellung des Strafverfahrens wegen Untreue durch die zuständige Staatsanwaltschaft.