Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Multi-Invest Sachwerte GmbH mit Urteil vom 08.03.16 (rechtskräftig) zur Rückzahlung der Abschlusskosten und der bisher geleisteten monatlichen Sparraten verurteilt.

Wie in unserer Pressemitteilung vom 30.07.2014 berichtet, versuchte die Multi-Invest Sachwerte GmbH damals noch die Anleger mit anwaltlichen Zahlungsaufforderungen und einer drohenden Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren zu verunsichern.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat jedoch die Widerrufsbelehrungen der vom Kläger abgeschlossenen Gold- und Silber-Sparplänen als fehlerhaft angesehen. Damit beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen, sodass der Kläger auch fast ein halbes Jahr nach Abschluss der sogenannten „Wertsicherungs-Sparpläne“ mit Bögelein & Dr. Axmann erfolgreich den Widerruf der Verträge erklären konnte. Damit erhält der Kläger seine geleisteten Sparraten sowie die dem Vermittler zugeflossenen „Abschlussgebühren“ zurück und ist nicht mehr an den Vertrag gebunden.

Aufgrund der detaillierten Prüfung der Anlagebedingungen – insbesondere auch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Multi-Invest Sachwerte GmbH – konnten Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte dem Kläger zum Erfolg verhelfen.