Die Bankenlobby hat es wieder mal geschafft. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen, dass das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016 erlischt, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Bislang galt das Widerrufsrecht für Darlehen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden, grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern der Verbraucher nicht bzw. nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Für betroffene Darlehensnehmer bleibt nicht mehr viel Zeit. Bögelein & Dr. Axmann werden für die Prüfung und Durchführung des Widerrufes von Finanztest.de (Stiftung Warentest) empfohlen:

https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-4719373/