Mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 27.11.2013 (Az. bekannt) wurde einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger auch in der Berufungsinstanz Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen von EUR 7.215,84 zugesprochen.

Das Oberlandesgericht München bestätigte unter dem neuen Senatsvorsitzenden damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Augsburg und sah darüber hinaus nicht nur eine Haftung des Gründungsgesellschafters (siehe auch Pressemitteilung vom 09.04.2013), sondern auch der Geschäftsbesorgerin und der Vertriebsgesellschaft wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) bzw. wegen Falschberatung aus einem Auskunftsvertrag als erwiesen an.

Mit der gesamtschuldnerischen Verurteilung aller drei Beklagten und Verantwortlichen folgte das Oberlandesgericht München erstmals vollumfänglich der von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Rechtsauffassung.

Das Urteil ist ein kleiner Meilenstein. Es bestätigt in bemerkenswerter Klarheit unsere Rechtsauffassung und steht damit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“, freuen sich die Rechtsanwälte Bögelein und Walter, welche als Ansprechpartner für Anfragen geschädigter Anleger zu sämtlichen DWG-Fonds gerne zur Verfügung stehen.