Die Deutsche- Wohneigentumsgesellschaft hat einem von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger 100% der bezahlten Einlagen zurückerstattet. Die Geschäftsführung der GbR erkannte die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung bereits außergerichtlich an und erstattete dem Anleger 100% seiner Beiträge.

Die Unterschrift des Anlegers zum Gesellschaftsbeitritt wurde zusammen mit einem Antrag auf Erhalt eines SCHUFA- freien Darlehens über die EFRO-Finanz vom damaligen Kreditvermittler eingefordert. Der Anleger wusste allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht, dass er gleichzeitig mit dem Antrag auf das Darlehen auch der Gesellschaft beitrat. Obwohl der Antrag auf das SCHUFA-freie Darlehen abgelehnt wurde, sah sich der Mandant plötzlich den Forderungen der Deutschen Wohneigentumsgesellschaft ausgesetzt, die er im Folgenden über mehrere Jahre auch bediente. Letzlich war die Beteiligung aber weitgehend wertlos.

Die Rückforderungsansprüche von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälten hatten jedoch aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage sofort Erfolg. Der Anleger erhielt seine Anlagesumme vollständig zurück.

Geschädigte sollten sich umgehend von einem spzialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, um sich die Rückzahlungsansprüche rechtzeitig zu sichern.