Der Dieselskandal nimmt kein Ende. Neue Erkenntnisse belegen, dass allem Anschein nach auch weitere Motoren des Herstellers VW ab dem Baujahr 2015 von Manipulationen am Motor betroffen sind. Bögelein & Dr. Axmann haben auf Grundlage dieser erneuten „erhärteten Verdachtsmomente“ Klage zum Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.

Inhalt der von Bögelein & Dr. Axmann erhobenen Schadensersatzklage ist ein VW T6 mit einem von der Rückrufaktion 23Z7 des Kraftfahrtbundesamtes betroffenen Motor EA288 mit Baujahr 2017.

Nach der Klageerhebung kam es zu einer von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angeordneten Durchsuchung der Geschäftsräume von Volkswagen, wohl um Unterlagen die im Zusammenhang mit den Manipulationen stehen, sicherzustellen. Nach Recherchen des SWR sollen Beweise dafür vorliegen, dass der Motor durch die sogenannte Fahrkurven-Erkennung selbst definieren können soll, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, um dann ordnungsgemäß AdBlue abzugeben.

Während normaler Fahrt kommt AdBlue nur in einem nicht ausreichenden Umfang zum Einsatz, mit dem Ergebnis, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Völlig unverständlich erscheint in diesem Zusammenhang, dass VW trotz des massiven Imageschadens und den erheblichen Schadensersatzsummen aus dem „Dieselskandal 1.0“ um den Motor EA188, noch immer nicht die Karten auf den Tisch legt und die Vorwürfe vollständig aufgeklärt.

Potenziell betroffen von dem Dieselskandal 2.0 sind die aktuellen Vierzylinder ab Baujahr 2015 von Volkswagen aus den Produktionen von
VW
AUDI
SEAT
SKODA

Gerne prüfen die Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte, ob ihr Fahrzeug konkret betroffen ist und ob eine Schadensersatzklage sinnvoll ist.