RA Bögelein fühlt sich an den Schildbürgerstreich erinnert Auf Grundlage der beiden Entscheidungenes VG Berlin (Az. VG 14 L 484/21) und des BayVGH ( Az. 25 NE 21.2103) ist es unmöglich Rechtsschutz gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ getesteten Menschen zu erlangen. Die Rechtsanwälte haben sich bewusst dazu entschieden gegen beide Gleichbehandlungs- Verordnungen, sowohl … Eilanträge gegen Gleichbehandlung von Geimpften und negativ getesteten Ungeimpften mit geradezu abstrusen Begründungen abgelehnt weiterlesen
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