„Unsere größte Schwäche liegt im Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg ist immer, es noch einmal zu versuchen.“ Thomas Alva Edison

Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte haben erneut einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gegen die unverhältnismäßigen Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Freiheiten eingereicht. Mit dem Eilantrag vom 14.04.20 waren die Rechtsanwälte noch erfolglos, obwohl das Bundesverfassungsgericht auch in dem Beschluss zum Az. 1 BvQ 33/20 vom 24.04.20 bereits massive Grundrechtsverletzungen feststellte. Konkret angegriffen werden mit dem weiteren Eilantrag die Verordnungen der bayrischen Staatsregierung und der Regierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Anordnung des Tragen eine Mund-Nase-Schutzes im öffentlichen Raum, sog. Maskenpflicht.

Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte rügen die Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit eines Groß- und Einzelhändlers aus dem Textilbereich mit Standorten in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Im positiven Fall würden die Maskenpflicht in beiden Bundesländern aufgehoben werden.

„Nach dem Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes zur Aufhebung der Corona-Sperrstunde haben wir Hoffnung, dass auch das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgibt und nach der Beendigung des Katastrophenfalles in Bayern den Menschen ein Stück Freiheit zurückgibt“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein hoffnungsvoll das Vorgehen der Rechtsanwälte.