Das Verwaltungsgericht Ansbach hat zwei Eilanträgen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte mit Beschluss vom heutigen Tage (Aktenzeichen AN 18 E 22.00496 und AN 18 E 22.00498) stattgegeben und den Antragsgegner, Freistaat Bayern, zur Übernahme der vollständigen Verfahrenskosten verurteilt.

Der Genesenenstatus der beiden ungeimpften Antragsteller wird daher wieder auf sechs Monate verlängert. Die von Gesundheitsminister Lauterbach durchgesetzte Änderung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV findet demnach keine Anwendung für die beiden Antragsteller.

„Wir begrüßen die Entscheidungen des VG Ansbach ausdrücklich. Es ist für uns jedoch nach wie vor unergründlich, warum das Gesundheitsministerium trotz der Vielzahl der ergangenen stattgebenden Entscheidungen weiterhin an dieser rechtswidrigen Regelung zur Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate für ungeimpften Antragsteller festhält. Unseres Erachtens stellt dies eine sinnbefreite Verschwendung von Steuergeldern dar. Die Verfahrenskosten trägt in diesen Fällen der Steuerzahler. Alleine wir haben aus diesem Bereich eine hohe Anzahl an Mandatsanfragen,“ erläutert RA Bögelein etwas fassungslos die Situation.

Es ist zu erwarten, dass auch weitere Verfahren positiv verbeschieden werden, solange die Verkürzung seitens des Bundesverordnungsgebers nicht zurückgenommen wird.