Die GAF (Geno Asset Finance GmbH) und die Gamma Trans Leasing Verwaltungs GmbH haben es wieder einmal geschafft: Ein Beteiligungsangebot zu konstruieren bei dem alle Beteiligten gewinnen- nur einer nicht: DER ANLEGER.

Auf den ersten Blick erscheint das Konzept aufzugehen- Lebensversicherungen werden aufgekauft, die Prämien weiterbezahlt, um beim Tod des Versicherungsnehmers eine attraktive Rendite zu kassieren. Die dadurch erzielten Erlöse sollte an die Anleger ausgeschüttet werden- nach 6 Jahren Laufzeit sollten gem. Prospekt bereits Ausschüttungen von 51,4% der Einlagesumme an die Anleger zurückfliessen (entstpricht 8,56% Rendite pro Jahr)- tatsächlich waren insgesamt nur magere 7% (entspricht  1,16% pro Jahr ) Rückflüsse zu verzeichnen. Die Initiatoren waren auch auf der Gesellschafterversammlung am 08.06.10 um keine Ausrede verlegen: „Leider kamen fehlerhafte Sterbetafeln zum Einsatz, die Gutachten waren wohl doch nicht ganz so konservativ wie gedacht, die Prognosen haben sich im Nachhinein als sehr ambitioniert dargestellt, usw.“.

Die Präsentation der Geschäftsführung auf der Gesellschafterversammlung endet lapidar mit dem Satz: „Der tatsächliche Fondsverlauf wird auch von den neuen, aktualisierten Prognosen abweichen.“ Im Klartext: Lieber Anleger, stelle Dich schon mal auf den Totalverlust ein, der Lebensversicherungszweitmarkt ist eine Totgeburt.
Wenn man den Prospekt und das Protokoll liest, kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen, denn nach den Worten der Geschäftsführung wurden alle „Investitionen nach den Investitionskriterien“ durchgeführt. Nach dieser Aussage war also von Anfang an geplant, dass die Prognoserechnung nicht mit den Investitionskriterien übereinstimmt, die Beteiligung also niemals einen Ertrag abwerfen sollte.

Dass die Gutachter für Ihre Fehleinschätzungen, die nunmehr als Grundlage für die Schieflage herangezogen werden, nicht belangt werden können, verwundert angesichts der dilettantischen Planung des Beteiligungskonzeptes nicht. Die enormen Kosten und Provisonen, sowohl für die Vertriebsbanken als auch für die haftungsfreien Gutachter und Aufkäufer der Lebensversicherungen von insgesamt fast 40% der Anlagesumme verwundern ebenfalls nicht mehr. Wenn Sie Anleger des GAF Active Life sind und sich diese Vorgehensweise nicht gefallen lassen wollen, stehen Ihnen die Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann gerne zur Verfügung.