Die Göhringer Finanzservice hat bereits Ende 2012 einen Antrag auf Eigenverwaltung am Amtsgericht Karlsruhe gestellt. Die Geschäftsführung der Göhringer Finanzservice wird seitdem von einem sog. vorläufigen Sachwalter überwacht. Auf Antrag von Bögelein & Dr. Axmann RAe wurde ein vorläufiger fünfköpfiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der nunmehr seine Arbeit aufgenommen hat. RA Bögelein wurde vom Amtsgericht Karlsruhe als Mitglied des Ausschusses bestellt.

Leider konnte in der ersten Sitzung kein Verfahrensfortschritt erzielt werden, so dass noch immer kein Gutachten zu der bestehenden Vermögenssituation der Göhringer Finanzservice vorliegt. Auch die weiteren Fragen betreffend die Rechte der Anleger der GFS und deren Stellung im laufenden Eigenverwaltungsverfahren konnte trotz frühzeitigem Aufforderung seitens Bögelein & Dr. Axmann RAe nicht geklärt werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist jedem Anleger zu raten, möglichst kurzfristig, jedenfalls vor Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens gegenüber der GFS die vollständigen einbezahlten Summe qualifiziert zurückzufordern bzw. Klage einzureichen, um die Aussichten auf eine Rückzahlung günstig zu gestalten.

Dies betrifft insbesondere auch die Anleger, die bereits das Umtausch und Vergleichsangebot „angenommen“ haben. Sollte es zur Verfahrenseröffnung kommen, würden diese Anleger noch nicht einmal berücksichtigt werden.

„Wir werden die Interessen der Anleger im Gläubigerausschuss weiterhin bestmöglich wahrnehmen“, versichert Rechtsanwalt Bögelein in einer Erklärung.