Auch im dritten Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe gegen die Göhringer Finanzservice konnten sich die von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger durchsetzen und ein stattgebendes Urteil (Az. bekannt, nicht rechtskräftig) in Höhe von € 21.093,36 zzgl. 3,75% Alternativanlagezinsen seit 2005 erstreiten. In bemerkenswerten Klarheit hat das Landgericht nunmehr auch den Emissionsprospekt der typisch stillen Gesellschaftsanteile als fehlerhaft angesehen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Anleger nicht zutreffend und vollständig über die mit der Anlage verbundenen Risiken und wirtschaftlichen Umstände der Beteiligung hingeweisen wurden.

Trotz der nunmehr dritten erfolgreichen Schadensersatzklage in Folge, die Rechtsanwalt Bögelein für die Kläger erreichen konnte, kam es bisher noch zu keiner aussergerichtlichen Einigung für die übrigen Anleger der Interessensgemeinschaft, die mittlerweile mehr als 80 Anleger umfasst.

Rechtsanwalt Bögelein kann sich angesicht der eindeutigen Urteilsgründe nicht erklären, warum die Göhringer Finanzservice noch immer an dem für die Anleger massiv nachteiligen Umtausch- und Vergleichsangebot (siehe bisherige Berichterstattung) festhält, welches nach den ausgegebenen Bedingungen (Zustimmung aller Anleger) sowieso nicht erfolgreich sein kann, anstatt zielführende Vergleichsgespräche aufzunehmen.