Das Landgericht Karlsruhe (Az. bekannt, nicht rechtskräftig) verurteilt die Göhringer Finanzservice GmbH mit Urteil vom 09.12.2011 erneut zur Rückzahlung der vollständigen Beteiligungssumme in Höhe von € 15.450,00 nebst einer Alternativanlageverzinsung in Höhe von 4,0 % an den von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger. Auch dieses Urteil wird zur Sicherung der Forderung vorläufig vollstreckt werden, da damit zu rechnen ist, dass die Göhringer Finanzservice Berufung einlegen wird.

Damit unterliegt die Göhringer Finanzservice auch im zweiten Verfahren eines von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anlegers. Das Landgericht korrigiert in dem Urteil ausdrücklich seine bisher, der BGH- Rechtssprechung entgegenstehende Auffassung, dass die fehlerhaften Prospektangaben, geäußert durch den Vermittler, der Beklagten nicht zugerechnet werden können. Die Göhringer Finanzservice GmbH wurde daher erneut gerade aufgrund der fehlerhaften Angaben im Prospekt verurteilt.

Trotz dieser weiteren klaren und eindeutigen Entscheidung des Landgerichtes und der Feststellung eines Prospektfehlers liegt bis dato kein außergerichtliches Vergleichsangebot vor. Lediglich völlig unverbindliche, nebulöse Andeutungen in einem neuerlichen Schreiben werden die Klageerhebung für die bisher ca. 30 Anleger der Göhringer Finanzservice nicht verhindern können.
Zudem prüfen Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte auch die persönliche Haftung des derzeitigen Geschäftsführers aufgrund seiner früheren Aktivitäten bei der Göhringer Finanzgruppe.