Wie nicht anders zu erwarten, werden die Anleger der Göhringer Finanzservice auch im neuesten Anlegerrundschreiben nicht informiert, was mit ihren Anlagekapital passieren wird. Angebliche Verzögerungen wegen der Erstellung eines Angebotes nach „Wertpapierverkaufsgesetz“ und zusätzlicher Aufwand durch Gerichtsverfahren sollen der Grund dafür sein.
Das Rundschreiben enthält jedoch teilweise frappierende Fehler. Das im Anschreiben angeführte „Wertpapierverkaufsgesetz“ existiert schlichtweg nicht und kann schon deswegen nicht der wahre Grund der Verzögerung für die sein. Des Weiteren verweist der neue Geschäftsführer auf vermeintliche Erfolge im Wertpapierhandel, verschweigt aber, dass mit der (drohenden?) Insolvenz der Meravest bzw. Real Oil Capital GmbH Verluste verbunden sein werden. Besonders interessant dürfte für die Anleger jedoch sein, dass der neue Geschäftsführer selbst bis Mai 2008 Aufsichtsratsvorsitzender der Meravest Capital AG gewesen ist und während dieser Zeit bereits Kontakt mit der Staatsanwaltschaft hatte. Detaillierte Informationen liegen Bögelein & Dr. Axmann vor.
Aber nicht nur die offenen Fragen der Anleger bleiben unbeantwortet – auch ein Fragenkatalog der Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann, der bestehende Unklarheiten zu den Bilanzen 2008/ 2009 hätten beseitigen können, blieb trotz mehrfacher Fristsetzungen bisher unbeantwortet. Nach den Angaben im Businessplan sind die Jahresabschlüsse weder von einem Steuerberater erstellt worden, noch konnte ein Testat eines Wirtschaftsprüfers festgestellt werden. Entgegen geltender Bilanzierungsrichtlinien wurde zudem das Genussrechtskapital fehlerhaft ausgewiesen – die Anfrage nach den Gründen, bzw. die Bitte um ergänzende Informationen blieb ebenso unbeantwortet wie die Frage nach der Höhe der Darlehensvergabe an Gesellschafter und insbesondere den verstorbenen Geschäftsführer Günter Göhringer.
Warum angesichts dieser Vorgänge der neuen Geschäftsführung die nötige Kompetenz für eine erfolgreiche Umstrukturierung zugetraut werden soll, ist für Bögelein & Dr. Axmann nicht nachvollziehbar. Offensichtlich soll mit dem Aufruf auf Seite 3 des Rundschreibens an die Anleger, „keine Auskunft eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen“ und den haltlosen Behauptungen zur „Köderung von Mandanten mit falschen Behauptungen“, mit allen Mitteln verhindert werden, dass jeder Anleger sich auf sein elementares Recht zur freien Informationsbeschaffung beruft.
Jeder Anleger der noch bestehenden Genussrechtsbeteiligungen der Göhringer Finanzservice GmbH sollte sich daher die Frage stellen, was letztlich teuerer ist: Der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt oder der womöglich vollständige Verlust des Anlagekapitals. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertreten bereits an Vielzahl von Anlegern außergerichtlich und gerichtlich.
Da die Veröffentlichung der Pressemeldung auf den Presseportalen von der Göhringer Finanzservice GmbH mit erheblichen Druck und unwahren Behauptungen behindert wird, stehen Ihnen ab sofort für weitere Informationen unserer Seite auf facebook.de zur Verfügung, wo auch Rückfragen gestellt werden können.