Nach umfangreichen Recherchen tatsächlicher und rechtlicher Art, haben Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte am 18.07.2011 das Aufforderungsschreiben betreffend die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an die Göhringer Finanzservice GmbH versandt.
Inhaltlich wurden die Erkenntnisse aus den Recherchen in einem 14- seitigen Schriftsatz formuliert und dementsprechend die Göhringer Finanzservice GmbH mit Schadensersatzansprüchen auf mehrfacher eigenständiger Grundlage konfrontiert.
Konkret machen Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne, Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Verbindung mit Untreue und Verstoß gegen die Pflichten des ordentlichen GmbH- Geschäftsführers vor dem Tod des ehemaligen Geschäftsführers, Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten und schließlich Kapitalanlagebetrug durch die irreführenden Angaben im Emissionsprospekt geltend.
Aufgrund der guten Beweislage gehen die Rechtsanwälte davon aus, dass seitens der Göhringer Finanzservice GmbH keine wirklich stichhaltigen Gegenargumente vorgebracht werden können.
Bögelein & Dr. Axmann weisen darauf hin, dass die ggf. erfolgreiche Durchsetzungen von Schadenersatzansprüchen lediglich für die tatsächlich vertretenen Anleger Wirkung entfaltet und nicht für alle Geschädigte.