Was ist passiert?
Wie so oft, werden den Anlegern „hohe Sicherheit, flexible Anlagenpolitik und eine marktgerechte Rendite“ mit einer „festen Grundverzinsung ab 5,75%“ versprochen, so auch bei Göhringer Finanzservice Genussrechtsbeteiligungen. Doch die Realität sieht leider anders aus. Nachdem die zentrale Schlüsselfigur und alleiniger Geschäftsführer günter Göhringer am 12.09.09 verstarb, konnte überraschend kein Nachfolger gefunden werden. Schnell stellt sich heraus warum. Entgegen den veröffentlichten Verlautbarungen wurden in den Jahren 2008 und 2009 starke Verluste erzielt,die Jahresabschlüsse 2007 bis 2009 wurden wohl aus diesem Grund nicht erstellt- die Gefahr einer Insolvenz droht und auch Straftatbestände sind derzeit nicht auszuschließen.

Was hat der neue Geschäftsführer unternommen?
Der neue Geschäftführer Bosmediano wurde als quasi „Notgeschäftsführer“ vom zuständigen Gericht bestellt und hat den Anlegern eine Lösungsmöglichkeit unterbreitet, die im Wesentlichen eine Sondervereinbarung vorsieht, die die Umwandlung der Genussrechtsbeteiligung in ein börsengehandeltes Wertpapier zur Folge hat. Nach Angaben des neuen Geschäftsführers ist dies aber nur möglich, wenn alle Anleger auf eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Gesellschaft bzw. den Verantwortlichen verzichten.

Wie sollen Sie als Anleger weiter vorgehen?
Grundsätzlich kann der Sondervereinbarung zugestimmt werden und die Umwandlung in börsengehandelte Wertpapiere abgewartet werden. Damit wäre jedoch ein Verzicht auf die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen verbunden und die weitere Entwicklung der Anlage alleine von der Nachfrage nach dem Wertpapier an der Börse abhängig.
Anderseits kann die Sondervereinbarung auch abgelehnt werden. Dafür sprechen nach Ansicht von RA Bögelein einige wesentliche Argumente. Eine positive Wertentwicklung der umgewandelten Genussrechtsbeteiligungen kann nur dann eintreten, wenn genügend Vertrauen in eine positive Entwicklung des neuen Wertpapiers besteht. Die Kapitalmärkte reagieren jedoch auf derartige Vorfälle, wie bei Göhringer, mit äußerster Zurückhaltung- fehlende Jahresabschlüsse und drohende Insolvenz sind „Gift“ an der Börse- auch wenn ein „Neuanfang“ versucht wird. Ein Absturz des Kurses des neuen Wertpapiers wäre die Folge. Zudem wären wohl schon bei der Umwandlung erhebliche Abschläge auf den ursprünglichen Wert der Genussrechtsbeteiligung hinzunehmen. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte werden Ihren Mandanten daher nicht empfehlen, der Sondervereinbarung zuzustimmen.

Gibt es eine Alternative zu dem Vorschlag des neuen Geschäftsführers?
JA. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte arbeiten an einer derartigen Lösung für Ihre Mandanten. Die Gründung einer Interessensgemeinschaft „GÖHRINGER“ wurde in die Wege geleitet.