Die Göhringer Finanzservice ist ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem Urteil vom 19.08.11 nach den eingeleiteten Vollstreckungsmassnahmen durch Bögelein & Dr. Axmann nachgekommen und hat nach Sicherheitleistung an den Kläger den vollen Betrag der Einlage und 4,25% Zinsen bezahlt.

Der von Bögelein und Dr. Axmann vertretene Kläger hat damit als erster Anleger seine vollständige Anlagesumme wieder zurückerhalten. Die Göhringer Finanzservice hat gegen das Urteil zwar Berufung eingelegt. RA Bögelein geht jedoch nicht davon aus, dass das OLG Karlsruhe in zweiter Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, so dass der Kläger die Urteilssumme endgültig für sich behalten kann.

Der Kläger hat damit die vollständige Rückzahlung der Urteilssumme erhalten, unabhängig wie das wirtschaftliche Schicksal der Göhringer Finanzservice sich weiter entwickelt. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte führen bereits für weitere Mandanten Klageverfahren, die ebenfalls mit guten Erfolgsaussichten belegt sind.