Die langandauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter hat sich für eine von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretene Anlegerin der EEF GmbH & Co. KG Windpark Kahnsdorf ausgezahlt:

Bereits das erstinstanzlich befasste Amtsgericht Winsen (Luhe) hatte keine Rechtsgrundlage für einen Rückzahlungsanspruch von Ausschüttungen zu erkennen vermocht und die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen (Az. 17 C 1570/13) (siehe unsere Pressemitteilung vom 17.10.2014).

Das von dem Kläger angerufene Berufungsgericht Landgericht Lüneburg ist nun in einem Hinweisbeschluss der Rechtsaufassung des Erstgerichts und damit dem Verteidigungsvorbringen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte gefolgt (Az. 2 S 74/14).

Daraufhin ist der Insolvenzverwalter einer Zurückweisung der offensichtlich erfolglosen Berufung zuvorgekommen und hat diese unter Kostenübernahme zurückgenommen. Die von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretene Anlegerin muss daher weder Ausschüttungen zurückzahlen noch die Kosten des Rechtsstreits tragen.

„Viele Anleger von Fondsgesellschaften sehen sich derzeit mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert. Es empfiehlt sich, diese Rückzahlung nicht ungeprüft zu leisten, sondern zunächst einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezalisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.“ erläutert Rechtsanwalt Walter von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte, welcher für Anfragen betroffener Anleger gerne zur Verfügung steht.