Ein von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretener Anleger wurde von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der EEF GmbH & Co. KG Windpark Kahnsdorf vor dem Landgericht Passau zur Rückzahlung von Ausschüttungen verklagt.

Das Landgericht Passau hat die Klage des Insolvenzverwalters gegen den Anleger mit einer überzeugenden Begründung abgewiesen (Az.: 1 O 935/13, nicht rechtskräftig). Das Landgericht folgte damit der breit angelegten Verteidigungsstrategie von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte und kam zu dem Ergebnis, dass weder vertragliche noch gesetzliche Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters bzw. der Treuhänderin aus direktem oder abgetretenem Recht vorliegen.

Der beklagte Anleger hatte aus seiner lediglich treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung an der zwischenzeitlich insolventen Fondsgesellschaft Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 21 Prozent seiner Einlagenzahlung erhalten.

Zahlreiche betroffene Anleger haben der Fondsgesellschaft vor Insolvenzantrag zudem ein Darlehen gewährt, welches auch zur Rückzahlung der Ausschüttungen bestimmt war. Nach Auffassung von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte stellt dies jedenfalls eine Erfüllung der Klageforderung dar.

Nachdem die Treuhänderin als unmittelbare Kommanditistin von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der Ausschüttungen in Anspruch genommen wurde, trat diese ihren vermeintlichen Freistellungsanspruch gegenüber den Anlegern ab, welcher nunmehr bundesweit in zahlreichen Klageverfahren durchgesetzt werden soll.

„Das Urteil des Landgerichtes Passau stellt einen Präzedenzfall dar. Den Klagen des Insolvenzverwalters kann erfolgreich entgegengetreten werden“, erläutert Rechtanwalt Walter in einer Stellungnahme.

Sollten Sie ebenfalls zu den betroffenen Anlegern gehören und klageweise auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen worden sein, stehen Ihnen für entsprechende Anfragen Rechtsanwalt Bögelein und Rechtsanwalt Walter am Standort Forchheim gerne zur Verfügung.