Mit Urteil vom 05.02.2016 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Berlin die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestätigt und die Widerrufsbelehrung der Deutsche Kreditbank AG aus dem Jahr 2008 für unwirksam erklärt. Das Landgericht stellte fest, dass die von Bögelein & Dr. Axmann – Rechtsanwälte vertretenen Kläger ihre Willenserklärung auf Abschluss der Darlehensverträge Jahre 2015 wirksam widerrufen konnten.

Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass die Kläger eine Nutzungsentschädigung von der DKB verlangen und diese von dem ausgezahlten Darlehensbetrag in Abzug bringen können. Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Kläger eine Ersparnis von ca. 7.000,00 € verzeichnen können und zu aktuellen Konditionen, die fast 4% günstiger als im ursprünglichen Darlehensverhältnis sind umfinanzieren können.

Das Landgericht Berlin folgt bei der Feststellung der Unwirksamkeit vollständig der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Auch bei der Höhe der Nutzungsentschädigung setzt das Landgericht Berlin die Grundlagen des Bundesgerichtshofes vollständig um. Die DKB hatte die vom Kläger bis zum Widerruf geleisteten Annuitäten zurückzuzahlen und diese mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die vom Kläger nach Widerruf gezahlten Annuitäten wurden von dem Rückzahlbetrag in Abzug gebracht.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich erneut erfreut darüber, dass das Landgericht Berlin die BGH Rechtsprechung bereits in der ersten Instanz vollständig umgesetzt hat.

Dem ebenfalls betroffenen Darlehensnehmern bleibt noch Zeit bis zum 21.06.2016 den Widerruf für ebenfalls betroffene Darlehensverträge zu erklären. Betroffenen Darlehensnehmer raten Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann dringend an, mit dem Sachverhalt bereits betraute Rechtsanwälte zu beauftragen.