Das Landgericht Nürnberg Fürth hat einen von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger der in-TRUST 25. Biogas GmbH & Co. KG einen Schadensersatz in Höhe seiner Beteiligungssumme von 75.000 € zugesprochen (Urteil nicht rechtskräftig, Aktenzeichen bekannt).

Die Beklagte „in-TRUST AG“ konzeptionierte u.a. die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage (hier die „in-TRUST Biogas 25. GmbH & Co. KG“) auf Basis der Vergärung von biologischen Abfällen und nachwachsenden Rohstoffen. Der von der Beklagten erstellte Emissionsprospekt ist nach den Feststellungen des Landgerichtes Nürnberg/Fürth fehlerhaft.

Das Landgericht sah einen Prospektfehler insbesondere darin begründet, dass das Finanzierungskonzept von den Veratwortlichen für die Anleger wesentlich verschlechtert wurde. Des Weiteren sah es das Landgericht als erwiesen an, dass die Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von einem „Schlüsselunternehmen“ (Substratlieferantin und Betreiberin der Biogasanlage) ergaben, im Prospekt nicht ausreichend dargestellt waren und trotz anderweitiger Zusicherung keine (ausreichende) Bonitätsprüfung durchgeführt wurde.

Das mehrjährige Verfahren konnte letztendlich nach Beweisaufnahme mit Vernehmung von Mitarbeitern einer Bonitätsauskunft und eines leitenden Angestellten des Finanzierungsinstitutes gewonnen werden.

„Dieser Erfolg freut uns besonders, da der enorme Rechercheaufwand von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälten und die aufwändigen Beweisaufnahmen für den geschädigten Kläger zu dem Erfolg der Klage beigtragen haben,“