Die Insolvenz der viertgrössten amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hat auch gravierende Folgen für viele Kapitalanleger in Deutschland. Die Anleger von sog. Colibri und Cobold Anleihen, die hauptsächlich von der Commerzbank und der DZ Bank vertrieben wurden, erlitten nahezu einen Totalverlust. Derzeit kann noch nicht entgültig abgesehen werden, ob und ggf. wie hoch eventuelle Rückflüssen an die geschädigten Anleger erfolgen. Die Colibri und Cobold Anleihen stellen sog. „Credit linked notes“ dar, die gegenüber herkömmlichen Anliehen zwar einen höhere Verzinsung aufwiesen. Im Gegenzug übernahmen die Anleger jedoch das Ausfallsrisiko, der in der Anleihe enthaltenen Unternehmen und das Emittentenrisiko, sprich das Insolvenzrisisko der emittierenden Bank.

Der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann sind mehrere Fälle bekannt, in denen die vermittelnden Bankhäuser nicht auf die genannten Risiken hingewiesen haben, obwohl dies sogar im Basisprospekt vorgesehen ist. In diesem Fall stehen dem geschädigten Anleger Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken zu.

Die Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann prüfen unter info@boegelein-axmann.com, ob ihre Anleihen davon betroffen sind.