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Interview im Saal

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Kamerateam vor Saal

Am 15.05.18 um 11.00 Uhr fand am Landgericht Frankfurt der Termin zur mündlichen Verhandlung in Sachen Armin S. ./. BNP Paribas statt, siehe auch bisherige Berichterstattung. Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger wurde im Dezember 2015 Opfer einer fehlerhaften Preisfestellung der BNP, die sich im Anschluß an den Wertpapierkauf weigerte, die Zertifikate in das Depot des Kläger zu übertragen. Stattdessen stornierte die Bank den Kauf, obwohl der Kaufpreis bereits vom Konto des Klägers abgebucht war (!).

Die fehlerhafte Preisfeststellung wurde erst möglich, weil die BNP nach Ansicht von Bögelein & Dr. Axmann und zwei eigens für das Verfahren erstellten Rechtsgutachten renommierter Rechtswissenschaftler ihre internen Überwachungs- und Kontrollpflichten eklatant missachtete. Sowohl das deutsche, als auch das europäische Aufsichtsrecht sehen aber detaillierte Sicherheitsvorkehrungen, gerade auch bei Systemumstellungen vor.

Der Fehler fiel der BNP aber erst mehrere Tage später auf und dies auch erst auf Hinweis einer anderen deutschen Börse. Nach den einschlägigen Mistrade- Regeln war dies aber  gleich mehrere Tage zu spät.

Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger hat daher einen guten Grund den „Gesamtschaden“ von 152 Mio Euro von der Beklagten zu fordern.

Das dies tatsächlich gelingen kann, zeigt ein brandaktuelles Urteil des OLG Frankfurt vom 03.05.18 (Az. bekannt), welches ebenfalls von RA Bögelein erstritten wurde. In dem Urteil wurde eine amerikanische Großbank verurteilt, dem Kläger, den aus dem Mistrade entstandenen Schaden zu ersetzen, obwohl die beklagte Bank den Fehler sogar innerhalb der Mistradefrist erkannte. Die Verfahren sind jedoch nicht vollständig deckungsgleich ausgestaltet.

Es bleibt zu hoffen, dass das Landgericht Frankfurt im weiteren Verlauf des Rechtsstreites diese Vorgaben des OLG Frankfurt in seine Entscheidung einbezieht.

Der Sitzungssaal wurde aufgrund des großen öffentlichen (insbesondere auch medialen) Interesses verlegt. Mehrere Kamerateams und Journalisten der führenden Wirtschaftredaktionen waren zur mündlichen Verhandlung in dem überfüllten Sitzungssaal anwesend.

Der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung ist für September vorgesehen. Wir werden weiter berichten. Das HR3-Fernsehen hat (neben n-tv, RTL Hessen u.a.) folgenden gut strukturierten Beitrag mit Interview zum Gerichtstermin am 15.05.18 um 18.00 Uhr gesendet:  https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/maintower/sendungen/maintower-armin-s,video-62202.html

Im Printbereich haben u.a. das Handelsblatt, die Süddeutsche und die FAZ  berichtet. Die Frankfurter Rundschau berichtet ebenfalls ausführlich, siehe Artikel vom 16.05.18.