In einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte geführten Berufungsverfahren hat die Multi-Invest Sachwerte GmbH auf dringende Empfehlung Gerichtes ihre Klage gegen den Anleger auf Zahlung der noch ausstehenden Einrichtungsgebühr bzw. Abschlusskosten für einen Goldsparplan zurückgenommen (Az. bekannt).
Der von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretene Anleger muss keine Einrichtungsgebühr in Höhe von € 2.600,00 an die Multi-Invest zahlen. In der ersten Instanz wurde der Anleger, welcher sich bis kurz vor der Urteilsverkündung noch selbst vertreten hatte, zur Zahlung der Einrichtungsgebühr und Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
Dieses Urteil wurde nunmehr durch die Klagerücknahme hinfällig, die Multi Invest GmbH muss dem Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger sämtliche Verfahrenskosten ersetzen.
Das erfolgreiche Verfahren zeigt, dass es sich lohnt, sich gegen die von der Multi-Invest GmbH unberechtigt geltend gemachten Forderungen zur Wehr zu setzen und sich von Beginn an von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. „Erfahrungsgemäß stehen die Erfolgsaussichten deutlich besser, wenn sich der Anleger nicht zuerst selbst gegen die Forderungen der Multi-Invest verteidigt, sondern sich hierzu bereits frühzeitig eines rechtlichen Beistands bedient, um von vornherein alle möglichen Einwendungen vorzutragen“, so Rechtsanwalt Spruth, welcher den Anleger im Verfahren vertretenen hat.
Für Anfragen betroffene Anleger steht Rechtsanwalt Spruth am Kanzleistandort Hamburg telefonisch (040 / 271 66 891) oder per E-Mail (nord@boegelein-axmann.com) zur Verfügung.
Beachten Sie zu diesem Thema auch die weiteren Meldungen vom 19.09., 21.08., 30.07. und 06.03.2014.