Das Landgericht Frankfurt hat mit Anerkenntnisurteil vom 10.01.12 dem von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 37.444,00 zugesprochen. Die beklagte Deutsche Bank hatte zunächst versucht ein „nachlesbares Urteil“ zu verhindern und bot dem Kläger sogar einen Vergleich in Höhe der eingeklagten Summe an. Wenige Minuten vor dem Verkündungstermin wurden die geltend gemachten Ansprüche dann doch per Schriftsatz vollumfänglich anerkannt.

Der beklagte Deutsche Bank führte im außerbörslichen Handel eine Limitorder des Klägers aufgrund eines vermeintlichen technischen Fehlers zu einem für den Kläger deutlichen besseres Kurs aus, so dass dem Kläger ein nach Ansicht der Deutschen Bank unangemessener Gewinn von knapp 20.000 € entstanden ist. Das Landgericht Frankfurt sah in der mündlichen Verhandlung weder einen Anfechtungsgrund noch einen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Da auch die Anfechtung des Geschäftes auf Grundlage der Mistrade- Regeln seitens der Beklagten nicht erklärt wurde, bzw. werden konnte, beurteilte das Gericht die Erfolgsaussichten für die Klägerin als sehr gut, was letztlich zum Anerkenntnis der geltend gemachten Ansprüche durch die Beklagte führte.

Damit konnte Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte erneut einen Mistrade- Fall für den betroffenen Anleger vollumfänglich erfolgreich vertreten. Nach Kenntnis der Rechtsanwälte sind die beiden Urteile, die einzigen, erfolgreich durchgeführte Verfahren aus diesem Bereich.