Die Nobella AG hat vor rund drei Wochen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das zuständige Amtsgericht Dortmund hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren (Az.: 252 IN 41/13) am 24.04.2013 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Dortmund zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Gläubiger der Nobella AG sollten ihre Forderungen grundsätzlich zur Insolvenztabelle anmelden. Solche Gläubiger der Gesellschaft können u.a. die Inhaber der Nobella-Genussrechte sein, aber auch Anleger, welche in der Vergangenheit durch im Namen der Nobella AG aufgetretene Vermittler/Berater in Bezug auf verschiedene Kapitalanlagen fehlerhaft beraten wurden und welchen deshalb ein Schadensersatzanspruch aus fehlerhafte Anlageberatung/-vermittlung zusteht.
Seit mehreren Jahren vertritt Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte wiederholt Anleger, welche in Bezug auf verschiedene Kapitalanlagen durch Mitarbeiter der Nobella AG fehlerhaft beraten wurden. Bei diesen Anlagen handelt es sich häufig um Aktien oder Genussrechte der Nobella AG selbst sowie Beteiligungen an verschiedenen Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG, RWB AG und VenGrow GmbH & Co. KG, über deren Verlustrisiko die hier bekannten Kunden der Nobella AG regelmäßig nicht aufgeklärt wurden. Wiederholt wurde den Kunden sogar empfohlen, bestehende Altersvorsorgeprodukte, wie z.B. Kapitallebensversicherungen, noch vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen, um die ihnen hieraus zufließende Auszahlung in die vorgenannten, deutlich risikoreicheren Anlageprodukte zu investieren.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte konnten bei ihrem bisherigen Vorgehen wiederholt positive Gerichtsentscheidungen gegen die Nobella AG zugunsten ihrer Mandanten erstreiten.
Darüber hinaus empfahlen Mitarbeiter der Nobella AG in den vergangenen Jahren auch Anlagen in sog. Gold-Sparpläne bzw. Gold-Sparbücher (konkret in das SutorInvestDepot bzw. bei der Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH, Frankfurt). Diesbezüglich laufen derzeit sogar staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen(mind.) einen ehemaligen Nobella-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Begehung von Betrugsstraftaten.
Auch Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung können grundsätzlich als Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter kann diese Forderungen dann entweder anerkennen oder bestreiten. Im Letzteren Fall bleibt dem Anspruchsinhaber aber immer noch die Möglichkeit, gegen den Insolvenzverwalter ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte steht Kunden der Nobella AG für eine rechtliche Beratung und eine anschließende, etwaig gewünschte Anmeldung der Insolvenzforderungen gerne zur Verfügung. Als Ansprechpartner können Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Walter (Standort Forchheim) oder Herrn Rechtsanwalt Spruth (Standort Hamburg) in Verbindung setzen. Für einen ersten telefonischen Kontakt fällt dabei keine Rechtsanwaltsvergütung an.