Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Immobilienkäufer kann seine Eigentumswohnung in Leipzig an den Verkäufer zurückgeben, muss keine Darlehnsraten mehr an die Bank zahlen und bekommt den gesamten entstandenen Schaden in Höhe von mehr als 48.000,00 € von einem Tochterunternehmen der börsennotierten TAG Immobilien AG (TAG Asset Management GmbH) ersetzt.

Das Oberlandesgericht Dresden sah es im Urteil aus dem Februar 2015 (derzeit noch nicht rechtskräftig; Az. bekannt)  als erwiesen an, dass die beklagte Verkäuferin den Anleger fehlerhaft über die anfallenden Steuervorteile aufgrund der Sanierung der verkauften Immobilie informiert hat. Das Tochterunternehmen der TAG Immobilien AG hat nach den Urteilsgründen die Sanierungskosten und damit die Steuervorteile  für den Anleger deutlich überhöht angesetzt, was im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ans Licht kam.

Dem von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Immobilienkäufer wurden daher die Steuervorteile vom zuständigen Finanzamt zu einem Großteil aberkannt.

Das Oberlandesgericht Dresden sah es im Urteil als erwiesen an, dass diese fehlerhafte Information hinsichtlich der Höhe der anfallenden Steuervorteile seitens der Verkäuferin schuldhaft erteilt wurde. Das OLG verurteilte die Tochterfirma der TAG Immobilien AG dementsprechend nicht nur zur Erstattung der dadurch entgangenen Steuervorteile, sondern zu einer vollumfänglichen Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages und der damit zusammenhängenden Finanzierung. Auch der seit dem Kauf eingetretene Wertverlust der Wohnung ist dem von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Mandanten daher vollständig zu  ersetzen. Die erzielten Steuervorteile musste sich der Kläger um Urteil ebenfalls nicht anrechnen lassen.

„Wir freuen uns mit dem Kläger über das klare und deutliche Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden. Durch das positive Urteil hat sich der extreme Rechercheaufwand mit mehreren Gerichtsterminen für den Mandanten vollends ausgezahlt,“ erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.