Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 22.12.2015 (nicht rechtskräftig) den Gründer und Hintermann einer Kapitalanlagegesellschaft wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (Kapitalanlagebetrug) zum Schadensersatz an den von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger in Höhe von mehr als 25.000,00 verurteilt.
Das OLG Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass der Beklagte über bekannte Finanzseiten im Internet fehlerhaft den erfolgreichen Vertrieb der Beteiligungen zur Werbung weiterer Anleger anpries. So stellte der Beklagte ein Eigenkapital in Millionenhöhe dar, obwohl tatsächlich jedoch nur ein Bruchteil der Genussrechte platziert und einbezahlt war. Die Anleger wurde damit über den Erfolg der Anlage getäuscht.
Das Urteil ist auch deswegen besonders erfreulich, da zum Nachweis des Kapitalanlagebetruges eine besonders akribische Prozessvorbereitung durch Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte notwendig war. Der Beklagte war nur zwar im Hintergrund aufgetreten, profitierte von den Anlegergeldern über ein komplexes Beteiligungskonstrukt jedoch vornehmlich. Die Anlegergelder wurden zum Großteil für die Verwaltungstätigkeit der Fondsgesellschaft verbraucht, welche durch den Beklagten gesteuert wurde.
Der Hintermann, einer der Hauptprofiteure der Einwerbung der Anlegergelder wurde vom OLG Karlsruhe persönlich zur Schadensersatzzahlung an den von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger verurteilt.
„Dies zeigt einmal mehr, dass eine detaillierte und akribische Prozessvorbereitung nicht selten der Schlüssel zum Erfolg des Verfahrens ist“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.