Die „Bad News“ (siehe News-Mitteilung von B&A Rechtsanwälte vom 07.10.2005, unten) sind nun tatsächlich Realtität geworden. Ehemalige Phoenix Anleger, die ihren Managed Account noch vor Insolvenzantragsstellung aufgelöst haben oder höhere Summen entnommen haben, als Sie einbezahlt haben, werden aktuell vom Insolvenzverwalter aufgefordert den Anfechtungsbetrag zurückzuzahlen. Gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters bestehen aber rechtlich und oft auch tatsächlich berechtigte Einwendungen. „Alleine aufgrund der Vielzahl der Schadensfälle wurde beispielsweise der Anfechtungsbetrag fehlerhaft berechnet. Daneben ergeben sich auch in rechtlicher Hinsicht Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Insolvenzverwalters,“ erläutert Rechtsanwalt Bögelein. Es wird daher dringend empfohlen, die Richtigkeit der teilweise erheblichen Forderungen von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.