Diese Frage stellen sich zurzeit nicht wenige Anleger des Goldhändlers in Heusenstamm bei Frankfurt. Nach Angaben des Handelsblattes in

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/mutmasslicher-anlagebetrug-staatsanwaltschaft-vermisst-bei-pim-gold-1-9-tonnen-des-edelmetalls/25003578.html

wurden bei einer Razzia in den Firmenräumen und der Lagerstätte ein Fehlbestand von ca. 1,9 t Gold festgestellt. Die Vermögenswerte der Gesellschaften wurden beschlagnahmt. Dabei hatten sich die Versprechen des Goldhändlers so schön angehört. Durch den Handel mit Altgold sollten die Anleger nach einer bestimmten Haltezeit sogenanntes „Bonusgold“ erhalten und dabei nicht nur von einem steigenden Goldpreis profitieren, sondern das Gold sollte sich auch tatsächlich vermehren.

Offensichtlich ging diese Rechnung jedoch nicht auf, was nach Ansicht von RA Bögelein nicht wirklich verwunderlich ist, wenn man das Geschäftsgebaren der Gesellschaft näher betrachtet: „Den Anlegern und Kunden der PIM Gold wurden noch im Juli 2019 0,5 g „Bonusgold“ versprochen, nur wenn die Kunden die Bankverbindung ändern. Dies lässt unseres Erachtens tief blicken, wie mit den Kundengeldern umgegangen wurde.“

Wie geht es jetzt weiter?

RA Bögelein rät den Geschädigten sich dringend an einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht zu wenden um ggf. zu retten, was zu retten ist. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte wurden bereits von mehreren Geschädigten mandatiert, um eine besonnene und strukturierte Vorgehensweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen vorzubereiten. „Hierzu gehört beispielsweise auch, die ausgelieferten Goldbarren auf ihre Echtheit hin überprüfen zu lassen. Auch hierbei unterstützen wir unsere Mandanten“, erläutert RA Bögelein in einer Stellungnahme.

Die Rechtsanwälte stehen unter der „Hotline“ 09191-616880 oder noch besser unter sued@boegelein-axmann.com für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.