Das Landgericht Hamburg hat den Vermittler einer Beteiligung an der PROJECT Fonds Strategie 5 GmbH und Co. KG mit dem Sitz in Bamberg zu einem Schadensersatz in Höhe von 11.370,00 € an den von Bögelein & Dr. Axmann Rechtanwälte vertretenen Anleger verurteilt (nicht rechtskräftig; Az. bekannt).

Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass der Kurzprospekt, der mit dem Emissionsprospekt vertrieben wurde, fehlerhafte Informationen hinsichtlich der entstehenden Weichkosten enthielt. So weist der Kurzprospekt auf eine besonders günstige Investitionsmöglichkeit, gerade wegen der vermeintlich niedrigen Weichkosten, hin. Der Kurzprospekt steht damit aber im Widerspruch zu den Angaben im Emissionsprospekt, der im „Kleingedruckten“ eine deutlich höhere Weichkostenbelastung von über 20% enthält.

Der Vermittler wäre daher verpflichtet gewesen, diesen Widerspruch richtigzustellen und den von Bögelein und Dr. Axmann vertretenen Kläger darauf hinzuweisen, dass der Emissionsprospekt vom Kurzprospekt abweichende Informationen enthält.

Dies geschah jedoch nicht, so dass das Landgericht im Ergebnis den Vermittler zur Zahlung von Schadensersatz verurteilte.

„Gerade die Belastung mit Weichkosten ist im Bereich von Immobilienfonds ein unterschätztes Risiko, welches einen zentralen Einfluss auf die mögliche Rendite hat. Anleger sollten daher jedenfalls den Prospekt genau nach diesbezüglichen Informationen prüfen lassen“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.