In der aktuellen Ausgabe des Online Livepapers „Capital Investor“ gibt RA Bögelein auf Seite 20 unter der Rubrik „Steuern und Recht“ den sog. Rechtstipp zur Haftung von Anlagevermittlern bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.

Das Urteil, das dem Rechtstipp zu Grunde liegt, wurde von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälten vor dem OLG Nürnberg erstritten.