-OLG bestätigt fehlende Eignung zur Altersvorsorge und stellt fehlerhafte Aufklärung zu Weichkosten fest-

Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 01.02.18 (Az. bekannt; Urteil nicht rechtskräftig) einen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 183.354,90 EUR Zug um Zug gegen Übertragung mehrerer RWB- Beteiligungen verurteilt.

Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte damit das Urteil des Landgerichtes Bamberg (siehe hierzu Pressemitteilung), dass die RWB- Dachfonds nicht zur (überwiegenden) Altersvorsorge geeignet sind. Darüber hinaus sah es das Oberlandesgericht Bamberg als erwiesen an, dass der Berater den von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Kläger objektiv falsch über die anfallenden Weichkosten aufgeklärt hatte.

Das Oberlandesgericht Bamberg folgte in dem Urteil vollumfänglich der Rechtsansicht von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte, nachdem das Landgericht noch einen Teil der Klage abgewiesen hatte.

„Es freut uns besonders, dass es mit dem Urteil des OLG Bamberg gelungen ist, die nach unserer Ansicht strukturellen Fehlberatungen bei RWB-Dachfonds nachzuweisen. Wir gehen davon aus, dass die fehlerhafte Anlageberatung kein Einzelfall ist. Ebenfalls betroffene Anleger sollten daher noch vor Eintritt der Verjährung einen mit den Umständen betrauten Fachanwalt mit der Überprüfung beauftragen“, empfiehlt Rechtsanwalt Bögelein.