Das Landgericht Nürnberg Fürth verurteilt einen Vermittler der Safeplan 07 GmbH & Co KG, der als „Regionaldirektor“ auftrat zur Schadensersatzzahlung in Höhe von mehr € 20.000,- (nicht rechtskräftig, Az, bekannt). Hintergrund der Verurteilung ist die unzureichende Aufklärung der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Klägerin über die Risiken an der Safeplan 07 Kommanditbeteiligung. Safeplan 07 investierte die Gelder der Anleger unter zusätzlicher Darlehensaufnahme bei kooperierenden Bankhäuser in englische Lebensversicherungsfonds, die wiederum die Gelder an den Kapitalmärkten gewinnbringend anlegen wollten.

Dies ging jedoch gründlich schief.

Nur wenige Monate nach dem Beitritt der Klägerin konnte die Geschäftsführung des Safeplan die enormen Zinsbelastungen der Darlehensverbindlichkeiten aus der dreifachen Hebelungen der Einlagesumme nicht mehr erbringen. Der Fonds wurde daraufhin liqudiert, so dass eine Totalverlust entstand.

Die Klägerin wähnte sich aufgrund der vom Beklagten als quasi risikofrei dargestellten Investition in Lebensversicherungen in Sicherheit. Nach dessen Angaben sollte ein Risiko nur dann bestehen, „wenn die englischen Versicherungsunternehmen pleite gehen“. Die enormen Risiken aufgrund der Hebelung der Anlagesumme erwähnt der Beklagte nicht, so dass er zum Schadensersatz verurteilt wurde. Das Verfahren gegen die Prospektverantwortlichen wird zudem vor dem Landgericht Frankfurt geführt.