Die geprellten Anleger beteilgten sich in den Jahren 2001-2002 aufgrund der vom Vermittler als sicher und risikolos dargestellten Anlage mit einer Gesamtbeteiligungssumme von knapp € 300.000,- an einer Gesellschaft der Schreiber Gruppe, bevor diese im Jahre 2003 Insolvenz anmelden musste. Sämtliche einbezahlten Gelder waren unwiderbringlich verloren. In den darauf gegen den Vermittler der Kapitalanlage angestrengten Verfahren sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Vermittler die Anleger ohne ausreichende Aufklärung und Risikohinweise und teilweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Anlage bei den mittlerweile insolventen Schreiber Gesellschaften bestimmte. Gegen den Initiator der Vermögensverwaltung, Herrn Armin Schreiber, läuft derzeit vor dem LG München ein Strafverfahren wegen Untreue und Kapitalanlagebetrug. Die Kläger mussten sich ein geringes Mitverschulden anrechnen lassen, da diesen nach Ansicht des Gerichtes gewisse Hinweise erteilt wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.