Das HOLG Bremen hatte als erstes Gericht nach dem sensationellen EUGH- Urteil vom 25.10.2005 über die Rückabwicklung eines fehlgeschlagenen Erwerbs einer sog. Schrottimmobilie zu entscheiden. In dem Urteil vom 02.03.06 schlug das HOLG Bremen erneut ein Bresche für den Anlegerschutz: Die Bank muss die Schrottimmobilie zurücknehmen und kann von den Erwerbern weder die Rückzahlung des Kredites noch ausstehende Zinsen fordern, sondern wurde von dem Gericht auf die risikobehaftete Immobilie verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Rechtsanwalt Bögelein rät nunmehr allen Erwerbern ihre Unterlagen überprüfen zu lassen, ob sie von dem verbraucherfreundlichen Urteil profitieren können. Wichtig dafür ist die Überprüfung des Darlehensvertrages und der dazugehörigen Belehrungen. Die Überprüfung kann von Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder von spezialierten Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt werden.