Luxemburg 25.10.05- Ein Lichtblick für alle Immobilienerwerber, die zu weit überteuerten Preisen Immoblien erworben haben. In den Neunziger Jahren wurden Zehntausende von Anlegern Opfer des Immobilienbooms und kauften zumeist nahezu wertlose Immobilien zu weit überteuerten Preisen auf Grundlage evident fehlerhafter Informationen ein. Die Immobilienerwerb endete nicht selten in einem finanziellen Fiasko der Käufer. Der BGH schüzte bisher die Banken vor irgendwelchen Belastungen und sprach den Anlegern nur in den seltensten Fällen überhaupt Schadensersatz zu. Der EUGH entschied nunmehr in den Rechtssachen C-350/03 und C-229/04, dass ein Verbraucher, der Opfer einer derartigen Immobilienfalle wurde, den finanziellen Schaden nicht allein zu tragen hat. Die Mitgliedsstaaten haben dafür zu Sorge zu tragen, dass Teile des Schadens von den finanzierenden Banken zu tragen sind, wenn diese nicht über die Möglichkeit des Widerrufes des abgeschlossenen Darlehensvertrages aufgeklärt haben. Nun liegt es am BGH eine derartige Risikoverlagerung im Rahmen seiner Rechtsprechung zu berücksichtigen. „Die Chancen bei einem weit überteuerten Immobiliengeschäft mit einem blauen Auge davon zu kommen sind dadurch enorm gestiegen“, rät Rechtsanwalt Bögelein den geprellten Anlegern.