Bamberg 21.10.2006 Die von B & A Rechtsanwälte vertretenen Kläger hatten in dem vorliegenden Verfahren im Jahre 1996 ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohung aufgenommen. Der Erwerb schlug aufgrund fehlender Eintragungsvoraussetzungen im Grundbuch fehl. Trotzdem verlangte die darlehensgebende Sparkasse die Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen. Die nach der Einstellung der Zahlungen eingeleitete Zwangsvollstreckung wurden bereits im einstweiligen Rechtsschutz für unzulässig erklärt. Nunmehr obsiegten die Kläger auch im Hauptsacheverfahren weitgehend. Die Vollstreckung der Sparkasse wurde endgültig für unzulässig erklärt, die Kläger müssen darüberhinaus keinerlei Zahlungen mehr an die beklagte Sparkasse leisten und bekommen mehr als 46.000,- € an bezahlten Zinsen und Tilgungsleistungen zurück. Rechtsanwalt Bögelein von B&A Rechtsanwälten der das Verfahren vor dem Landgericht Bamberg erfolgreich geführt hat, betont, dass der Erfolg im vorliegenden Verfahren zwar aufgrund besonderer Umständen zu stande kam, jedoch sollten betroffene Immobilienerwerber die jeweilgen Kauf- und Darlehensverträge unbedingt von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.