München, 01.12.17 – In der Anleihegläubigerversammlung vom 01.12.17 wurde seitens der anwesenden Anleihegläubiger ein Verzicht auf die Rückzahlung von 90 % des investierten Kapitals beschlossen, siehe adhoc Meldung der Gesellschaft. Die Anleihegläubiger erhalten von den eingezahlten 13 Millionen EUR daher nur noch 1,3 Millionen EUR zurück. Gleichzeitig haben in die Anleihegläubiger beschlossen, die Sicherheit in Form der erheblich werthaltigen Markenrechte an der Sympatex Technologies freizugeben. Wie bereits in der letzten Pressemitteilung befürchtet, sind die einzigen Verlierer bei diesem Deal die Anleihegläubiger der Smart Solutions Anleihe 2013/2018 (WKN A1X3MS). Sie haben nahezu ihr gesamtes Kapital verloren und noch dazu auf die werthaltigen Markenrechte verzichtet.
Möglich wurde dieses fragwürdige Vorgehen, weil die Besicherung der Anleihe durch eine Verwertungsbeschränkung der Markenrechte an der Sympatex Technologies quasi wertlos wurde. Die Markenrechte wurden damit von der Gesellschaft und dem Treuhänder (nur) für die Anleihegläubiger planmäßig entwertet. Einen entsprechenden Risikohinweis im Emissionsprospekt sucht man jedoch vergebens. Auf dieser Grundlage prüfen Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte Prospekthaftungsansprüche gegen die Gesellschaft und den Treuhänder.
Betroffene Anleihegläubiger sollten daher umgehend fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um Recht- und Vermögensnachteile zu vermeiden. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte stehen hierfür gerne zur Verfügung.