Mit einem aktuellen Urteil vom 10.05.19 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht München den von Bögelein und Dr. Axmann vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von mehr als 206.000 € zugesprochen.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Emissionsprospekt der Smart Solutions Anleihe aus dem Jahre 2013 mit der WKN A1 X3 MS schwerwiegende Fehler enthält.

Den Käufern der Mittelstandsanleihe wurde im Prospekt rechtsfehlerhaft verschwiegen, dass die eingeräumten Sicherheiten in Form der Verpfändung der Markenrechte an der Marke Sympatex genau in dem Fall wertlos sind, wenn die Gesellschaft in Schieflage gerät.Genau diese (vermeintliche) Sicherheit war jedoch für viele Anleger, die Anleihe zu zeichnen. Auch in den Veröffentlichungen der Gesellschaft wurde mit der Sicherheit geworben.

Gemäß den Urteilsgründen des Landgerichtes München hätte der Prospekt jedoch einen Hinweis auf diese Durchsetzungsbeschränkung der Verpfändung der Rechte an der Marke sympathisch enthalten müssen, was jedoch nicht der Fall war.

Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte haben in zwei Pressemitteilungen im November und Dezember 2017 und auch in der Anleihegläubigerversammlung genau auf diesen Missstand hingewiesen, was von der Geschäftsführung der Smart Solutions Holding damals noch belächelt wurde.

„Wir freuen uns mit unserem selbstbewussten Mandanten, dass er sich nicht mit dem zweifelhaften Ergebnis der Anleihegläubigerversammlung und dem Verlust von mehr als 90 % der Anlagesumme abgefunden hat. Durch die Entscheidung des Landgerichts München wurde unserer Mandant für das Vertrauen in unsere Rechtsansicht belohnt“, erläutert RA Bögelein das Urteil.