Schadensersatzansprüche bei Erwerb der Anleihe zw. 14.02.14 und 13.09.17

Die SmartSolutions Holding (ehemals Sympatex Holding) hat im Jahre 2013 im Umfang von 13 Millionen EUR auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit der WKN A1X3MS und einem jährlichen Zins von 8% ausgegeben. Die Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger wurden mit Markenrechte an der Marke „Sympatex“ besichert. Der mit der Durchführung der Besicherung beauftragte Treuhänder hat jedoch zugelassen, dass diese Verwertungsrechte maßgeblich beschränkt (Limitation Language) und daher quasi wertlos wurden, was auch ein eigens von der Gesellschaft beauftragtes Gutachten feststellt.

Nach Ansicht von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte hätten die Anleihegläubiger auf diese wesentliche Verschlechterung ihrer Rechtsposition hingewiesen werden müssen, was jedoch nicht geschah. Anleger, die die Anleihe zwischen dem 14.02.14 und 13.09.17 erworben haben, stehen daher nach Ansicht von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche zu.

Am 01.12.2017 findet in München die zweite Anleihegläubigerversammlung statt, die über eine Restrukturierung der SSH- Anleihe gegen Zahlung von lediglich 10 % des Nominalwertes entscheiden soll.

Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern der von der Gesellschaft empfohlenen Restrukturierung nicht zuzustimmen und stattdessen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung des Sachverhaltes zu beauftragen.