Die von Bögelein & Dr Axmann Rechtsanwälte vertretenen Erwerber einer zu errichtenden Eigentumswohnung hatten 1996 eine Darlehen in Höhe von mehr als € 75.000,- aufgenommen um eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Der Erwerb der Eigentumswohung kam jedoch aufgrund fehlender Bauunterlagen nicht zustande. Die Erwerber zahlten über mehr als 9 Jahre in dem Irrglauben tatsächlich Wohnungseigentümer zu sein, Darlehenszinsen in Höhe von mehr als € 40.000,- an die beklagte Sparkasse, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein. Nach der Beratung durch Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte stellten die Kläger die Zahlung der monatlichen Raten ein, worauf die beklagte Sparkasse die Zwangsvollstreckung einleitete. Nachdem mehrere außergerichtliche Besprechungen erfolglos verliefen, musste die Sparkasse tatsächlich verklagt werden. Das Landgericht Bamberg gab dem Eilantrag von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte zu 100% statt, was als Indiz für den Erfolg der Hauptsache zu werten ist. Die Sparkasse kann daher nicht weiter vollstrecken.