„Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.“

Mit diesen Worten endete das Verfahren für zwei von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte Spaziergänger, die während des Lockdowns im März diesen Jahres nach Ansicht der Ermittlungsbehörden vermeintlich „ohne triftigen Grund“ 20km vom Wohnort entfernt spazieren gegangen waren.

Nach Ansicht der Polizeibeamten machten sich die Spaziergänger einer Ordnungswidrigkeit schuldig, da die beiden Geschwister sich nicht in der unmittelbaren Nähe des Wohnortes spazieren gingen. Ingesamt sollten die beiden Geschwister 300€ zzgl. Gebühren und Auslagen an Bußgeld bezahlen.

Das sah das zuständige Amtsgericht logischerweise anders und wies die übereifrigen Polizeibeamten klar in die Schranken. Ein Bußgeld wurde selbstverständlich nicht fällig. Das Verfahren wurde ohne Gerichtsverhandlung eingestellt. Die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens zahlt der Steuerzahler.

„Spazieren gehen fördert die Gesundheit, egal wo und ist immer ein trifftiger Grund das Haus zu verlassen. Mein Fazit für Betroffene: Ein Gang zum Anwalt lohnt sich auch während der Corona-Krise“, scherzt RA Bögelein.